Praktiken der Stadterneuerung

Interessante Einzelheiten zur Gebäudeverstärkung im Rahmen der Stadterneuerung;

Im Rahmen der Stadterneuerung, insbesondere bei Gebäuden, die als risikobehaftet gelten, können die Stockwerkeigentümer, wenn einer der Stockwerkeigentümer einen Bericht über ein risikobehaftetes Gebäude erhält, beschließen, das Gebäude zu verstärken, indem sie das 4/5-Verhältnis gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz bereitstellen. Wenn das 4/5-Verhältnis nicht erreicht werden kann, um das Gebäude erdbebensicher zu machen, kann die Zustimmung zur Verstärkung des Gebäudes, die den Eigentümern zugute kommt, durch eine gerichtliche Entscheidung erwirkt werden, indem eine Feststellungsklage eingereicht wird.

Der Verstärkungsbericht, die Verstärkungsprojekte und die Berechnungen, die für den Gerichtsbeschluss vorzubereiten sind, können dem Gericht im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorgelegt werden. Bei der Entscheidung über die Verstärkung werden die etwaigen Flächenverluste bei der Neuzonierung des Gebäudes berücksichtigt. Das Verhältnis zwischen den Kosten für die Verstärkung und den Wiederaufbaukosten sollte 40 % nicht überschreiten.

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