Bauphasen der städtischen Transformation

Wie läuft der Abriss von Gebäuden im Rahmen der Stadtumgestaltung ab? Um Ihre Fragen zu beantworten, können wir die Phasen, die bei Projekten der Stadterneuerung durchlaufen werden, wie folgt zusammenfassen;
Statisch – die architektonischen Entwürfe Ihres bestehenden Gebäudes werden aus dem Archiv geholt, indem Sie sich an die Baubehörde der Gemeinde oder das Grundbuchamt wenden, wo sich das Gebäude befindet. In Fällen, in denen die Projekte nicht in den Archiven zu finden sind, führt unser Architektenteam Vermessungsstudien und Proben und Beobachtungen von Trägersystemen durch.

Wie wird der Abriss von Gebäuden im Rahmen der Stadterneuerung durchgeführt? Um Ihre Fragen zu beantworten, können wir die Etappen, die bei Projekten der Stadterneuerung durchlaufen werden, wie folgt zusammenfassen;

Statisch – Die architektonischen Entwürfe Ihres bestehenden Gebäudes werden aus dem Archiv geholt, indem Sie sich an die Stadtverwaltung oder das Grundbuchamt wenden, in dem sich das Gebäude befindet. In den Fällen, in denen die Projekte nicht in den Archiven zu finden sind, führt unser Architektenteam Vermessungsstudien sowie Proben und Beobachtungen des Trägersystems durch.

Um einen „Erdbebenrisikobericht“ für das Gebäude zu erhalten, wendet sich Pera Yapı an das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung, falls vorhanden, mit bestehenden Projekten, Eigentumsurkunde ( Wohnungsurkunde, wenn es keine Eigentumswohnung gibt, Grundbesitzurkunde mit zu der Wohnung gehörenden Anteilen), Fotokopie des Personalausweises, ein Dokument, das die vom Grundbuchamt erhaltene unabhängige Sektionsliste zeigt.

Für das Gebäude wird ein detaillierter Bericht über das Erdbebenrisiko erstellt, der das Ergebnis der technischen Prüfung, Bestimmung und der von den Pera Yapı-Teams durchzuführenden Arbeiten ist.
Der vorbereitete Erdbebenrisikobericht wird von Pera Yapı spätestens innerhalb von sieben Tagen mit einem Begleitschreiben an die Direktion für Stadtumbau des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung übermittelt.
Das Ministerium prüft den Erdbebenrisikobericht innerhalb von 10 Tagen und genehmigt ihn, wenn er keine Mängel aufweist. Wenn das Gebäude aufgrund des Berichts als risikoreich eingestuft wird, trägt die Grundbuchdirektion des Ministeriums den Vermerk „Riskantes Gebäude“ mit einem Schreiben in das Grundbuch des Gebäudes ein (in diesem Fall kann das Gebäude gekauft und verkauft werden).
Das offizielle Schreiben des Ministeriums wird von der zuständigen Grundbuchdirektion an alle Wohnungseigentümer verschickt. In diesem Stadium haben sie das Recht, innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des offiziellen Schreibens bei der Provinzdirektion des zuständigen Ministeriums Einspruch gegen den Bericht zu erheben. Nach der Zustellung des offiziellen Schreibens wird, wenn das Gebäude ein Risiko darstellt, ein „Protokoll über die gemeinsame Bauentscheidung“ erstellt und innerhalb von 60 (sechzig) Tagen von einer Mehrheit von mindestens 2/3 (Anteil an der Eigentumsurkunde) der Gebäudeeigentümer unterzeichnet. Darin wird von den Anteilseignern des betreffenden Gebäudes entschieden, wann, wie, auf welche Weise, von welcher Firma und mit welcher Verteilung das Gebäude gebaut wird.
Das Protokoll des gemeinsamen Baubeschlusses wird der Direktion für Stadterneuerung des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung der Provinz mit einem Antrag zur Information vorgelegt. Wichtig dabei ist, dass das Ministerium einen Abrissbeschluss für das Gebäude erlassen kann, wenn das Protokoll über den gemeinsamen Baubeschluss nicht innerhalb von zwei Monaten mit 2/3-Mehrheit unterzeichnet wird.
Für den Wiederaufbau oder die Nachrüstung des Gebäudes im Rahmen der städtischen Erneuerung wird eine Genehmigung von der Gemeinde eingeholt, an die das Gebäude angeschlossen ist.
Für den Wiederaufbau und die Verstärkung des Gebäudes wird ein Vertrag mit einem Bauunternehmen geschlossen, das von den Wohnungseigentümern mit einem gemeinsamen Beschluss ausgewählt wird, und im Rahmen der Stadterneuerung wird mit dem Bau des neuen Gebäudes begonnen. Der im Rahmen der Stadterneuerung zu errichtende Neubau unterliegt in jeder Phase der Kontrolle durch Bauaufsichtsunternehmen und Sachverständige der Banken, wenn Kredite für die Stadterneuerung in Anspruch genommen werden.
Für die im Rahmen des Stadterneuerung fertig gestellte Stahlbetonkonstruktion wird von der Gemeinde, zu der das Bauwerk gehört, eine Eigentumsurkunde ausgestellt, d.h. ein erdbebensicheres und dem Projekt entsprechend gebautes Gebäude.

KONTAKT

Kontaktieren Sie uns für alle Ihre Anfragen

Copyright 2024 © All rights Reserved. Design by Just242

08:30 – 18:00

0850 241 73 72